Fördern
Wir fördern Ihre Sanierungsmaßnahmen!
Die Stadt Soest bietet vielfältige Förderprogramme in den Bereichen Gebäudesanierung, Klimaschutz- und Klimafolgenanpassung an.
Förderprogramm energetische Sanierung und Heizungstausch
Auf dem Weg zur Klimaneutralität ist die energetische Sanierung von Wohngebäuden ein wichtiges Handlungsfeld, denn private Haushalte benötigen für das Heizen von Räumen mehr als zwei Drittel ihres Energieverbrauches. Die kommunale Förderung soll neben der Bafa- und der KFW-Förderung ein zusätzlicher Anreiz für Soester Bürger sein, in die energetische Gebäudesanierung zu investieren. Nach Maßgabe dieser Richtlinie gewährt die Stadt Soest Fördermittel für die energetische Sanierung von Wohngebäuden, die im Stadtgebiet von Soest liegen. Wohngebäude sind Gebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.
Was kann gefördert werden?
Anträge und die entsprechenden Unterlagen (siehe Richtlinie) sind digital zu stellen oder per E-Mail an sanierung@soest.de zu richten. Maßnahmen, die vor Erhalt der Bewilligung beauftragt/begonnen wurden, können nicht gefördert werden.
Gebäudeeigentümer können in 2024 zur energetischen Sanierung für folgende Einzelmaßnahmen eine Förderung beantragen:
- Heizungstausch - pauschal 1.000€
- Dämmung Dach - 15%, max. 2.000€
- Dämmung oberster Geschossdecke - 15%, max. 1.000€
- Einblasdämmung der Außenwände - 15% max. 1.000€
- Innendämmung - 15%, max. 2.000€
- Dämmung Kellerdecke - 15%, max. 1.000€
- Austausch einfachverglaster Fenster oder Glasbausteine - 15%, max. 1.000 €
Maßgeblich für die Berechnung der maximalen Fördersumme sind die eingereichten Angebote.
Voraussetzung und Antrag
Voraussetzung für eine Förderung ist eine vorherige Energie-/Sanierungsberatung (z.B. durch Verbraucherzentrale, EEE, Sanierungsmanagement). Der Beratungsbericht ist mit der Beantragung der Förderung einzureichen.
Sofern sich die Maßnahme im Gebiet der “örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung für die Altstadt Soest“, der “Denkmalbereichssatzung Altstadt Soest“ oder als “erhaltenswerte Bausubstanz“ bzw. als in die Denkmalliste der Stadt Soest “eingetragenes Baudenkmal“ dem Denkmalschutz unterliegt, ist vorab eine “Denkmalrechtliche Erlaubnis“ einzuholen.
Steuerliche Vorteile in Sanierungsgebieten
Innerhalb der Sanierungsgebiete Altstadt, Süd-Ost, Osthofe und Gotlandweg können Modernisierungs- und Instandsetztungsarbeiten steuerliche erhöht abgeschrieben werden. Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link.
Förderprogramm "Klimafolgenanpassung.JetztHandeln"
Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung leisten einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung des Klimas und erhöhen die natürliche Artenvielfalt. Begrünte Flächen fördern, durch das Filtern von Luftschadstoffen und die Bindung von Feinstaub, zudem die Luftqualität. Durch die dezentrale Speicherung von Regenwasser führen Dachbegrünungen oder auch Zisternen und Entsiegelungen bei Starkregenereignissen zu einer Rückhaltung von Teilen des Niederschlagswassers, verzögern dessen Abfluss und entlasten damit das Abwassersystem.
Bäume tragen besonders zum Klimaschutz und zur Klimawandelanpassung bei. Neben der Sauerstofferzeugung binden sie klimaschädliches CO2 und Staub aus der Umgebungsluft. Sie leisten zudem einen Beitrag zur Biodiversität als Lebensraum für Tiere und andere Pflanzen und sorgen für ein angenehmes Klima. Durch die Verdunstung von Wasser haben Bäume auch eine kühlende Wirkung auf ihre Umgebung. Durch Schattenwurf verhindern sie eine weitere Erhitzung von Flächen und Gebäuden.
Die Stadt Soest fördert mit einem Zuschuss von bis zu 50% der förderfähigen Kosten die nachfolgenden Förderbausteine:
- Dach- und Fassadenbegrünung
- Regenwasserspeicher (Zisterne)
- Entsiegelung von Flächen
- Neupflanzung von standortgerechten Laubbäumen und Laubgehölz-Hecken und Obstbäumen
Die Vorgaben der Förderrichtlinie sind zu beachten. Im Anhang der Förderrichtlinie befindet sich eine Liste förderfähiger Pflanzen.
Anträge und Fragen sind zu richten an:
Herrn Wolf
E-Mail: r.wolf@soest.de
Tel.: 02921 103 3022
Förderung von Batteriespeichern
Elektrische Batteriespeicher für erzeugten PV-Strom werden mit einem Zuschuss in Höhe von 500€ gefördert. Förderfähig sind Batteriespeicher, die zu einer bestehenden PV-Anlage nachgerüstet werden oder in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage in Betrieb genommen werden.
(Die Förderung von PV-Anlagen ist seit Ende 2023 nicht mehr möglich)
Fragen und Förderanträge sind zu richten an:
Herrn Renninghoff
E-Mail: h.renninghoff@soest.de
Tel.: 02921 103 3128
Die Vorgaben der Förderrichtlinie sind zu beachten.
Förderung von Lastenrädern
Soest ist eine Fahrradstadt. Bereits jetzt spielt das Fahrrad eine wichtige Rolle in der Abwicklung des Stadtverkehrs. Wenngleich schon heute einige Lastenfahrräder im Stadtgebiet unterwegs sind, wird doch gerade für Einkäufe und Lastentransporte vielfach noch auf das private Kraftfahrzeug zurückgegriffen. Durch die Auslobung einer Kaufprämie für Lastenfahrräder wird ein Anreiz für Privatpersonen
geschaffen, verstärkt auf dieses umweltfreundliche Verkehrsmittel zu setzen und damit Kfz-Fahrten zu ersetzen. Die Förderung erfolgt im Hinblick auf den „Masterplan Klimapakt Stadt Soest“
Gefördert wird der Kauf von neuen, zulassungs- und versicherungsfreien, elektrisch unterstützten Lastenrädern (E-Lastenräder) und muskelbetrieben Lastenräder, die speziell zum Transport von Gütern und/oder Personen konstruiert werden.
Grundsätzlich beträgt die einzelne Förderung für ein Lastenrad pauschal 500 €, Lastenanhänger werden pauschal mit 100 € gefördert.
Die Vorgaben der Förderrichtlinie sind zu beachten.
Anträge und Fragen sind zu richten an:
Herrn Wolf
E-Mail: r.wolf@soest.de
Tel.: 02921 103 3022
Förderung von Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Überflutung
Das neue Förderprogramm der Stadt Soest unterstützt Bürgerinnen und Bürger dabei, Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Starkregen umzusetzen. Ziel ist es, durch finanzielle Zuschüsse von bis zu 50% der Kosten (maximal 500 Euro pro Antrag) Schäden zu minimieren und die Klimaresilienz der Stadt zu stärken. Gefördert werden u.a. druckdichte Türen, Schutzsysteme sowie Aufkantungen an Gebäuden.“
Anträge und Fragen sind zu richten an:
Herrn Wolf
E-Mail: r.wolf@soest.de
Tel.: 02921 103 3022
Fördermöglichkeiten des Bundes
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden Maßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle oder der Austausch fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert. Hierbei wird bei bestehenden Wohngebäuden folgendes unterschieden:
- Die Förderung von Einzelmaßnahmen: Hier können Zuschüsse für einzelne am Gebäude geplante Maßnahmen beantragt werden (z.B. Austausch der Heizung). Dieser Zuschuss wird bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt.
- Die Förderung von systematischen Maßnahmen: Hier werden zinsvergünstigte Kredite und Tilgungszuschüsse vergeben, wenn das Wohngebäude so umfänglich saniert wird, dass ein Effizienzhausniveau erreicht wird. Dieser Kredit und der Tilgungszuschuss werden bei der KfW beantragt.