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Fördern

Aktuelle Neuigkeit zum Förderprogramm "Weiße Ware"

Wir freuen uns über die große Nachfrage bei unserem Förderprogramm! Da die zur Verfügung stehenden Mittel möglicherweise bereits ausgeschöpft sein könnten, rät die Geschäftsstelle dazu, dass sich die Bürgerinnen und Bürger neue Haushaltsgeräte nur noch anschaffen sollten, wenn sie dies auch ohne den städtischen Zuschuss tun möchten.

Wir fördern Ihre Sanierungsmaßnahmen!

Die Stadt Soest bietet neben den Förderungen des Bunds Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen.

Förderprogramm energetische Sanierung und Heizungstausch

Auf dem Weg zur Klimaneutralität ist die energetische Sanierung von Wohngebäuden ein wichtiges Handlungsfeld, denn private Haushalte benötigen für das Heizen von Räumen mehr als zwei Drittel ihres Energieverbrauches. Die kommunale Förderung soll neben der Bafa- und der KFW-Förderung ein zusätzlicher Anreiz für Soester Bürger sein, in die energetische Gebäudesanierung zu investieren. Nach Maßgabe dieser Richtlinie gewährt die Stadt Soest Fördermittel für die energetische Sanierung von Wohngebäuden, die im Stadtgebiet von Soest liegen. Wohngebäude sind Gebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.

Was kann gefördert werden?

Gebäudeeigentümer können zur energetischen Sanierung für folgende Einzelmaßnahmen eine Förderung in Höhe von pauschal 1.000 € beantragen:

  • Heizungstausch
  • Dämmung Dach oder oberster Geschossdecke
  • Außendämmung
  • Innendämmung
  • Dämmung Kellerdecke
  • Austausch von Fenstern und Außentüren (seit 8.10.2023 nicht mehr förderfähig) 
  • Einbau einer Lüftungsanlage

Die maximale Summe der Einzelfördermaßnahmen beträgt 7.000 € pro Antragsteller.

Voraussetzung und Antrag

Voraussetzung für eine Förderung ist eine vorherige Energie-/Sanierungsberatung durch einen anerkannten Gebäudeenergieberater und ein Energieberatungsbericht. Der Beratungsbericht ist mit der Beantragung der Förderung einzureichen.

Förderprogramm Austausch Weiße Ware 

Die marktgängigen Haushaltsgeräte sind heute deutlich
effizienter als noch vor zehn Jahren. Nach wie vor gibt es
 jedoch große Unterschiede im Stromverbrauch, was hohe Energiekosten für die Nutzer und eine unnötige Belastung des Klimas bedeutet.

Mit dem Programm „Austausch weiße Ware“ bezuschusst die Stadt Soest den Austausch veralteter, ineffizienter Haushaltsgeräte durch Neugeräte mit hoher Energieeffizienzklasse. 

Der Fördersatz beträgt 15% auf den Kaufpreis (20% für Vereine), maximal 200 €

Gefördert wird der Austausch folgender veralteter (min. 12 Jahre alt) und 
ineffizienter Haushaltsgeräte durch Neugeräte:
• Kühlschränke ohne Gefrierfach
• Kühl-Gefrier-Kombination
• Gefrierschränke/Gefriertruhen 
• Waschmaschinen
• Spülmaschinen

Die geforderten Effizienzklassen und Nebenbedingungen sowie das Verfahren entnehmen Sie bitte der Richtline, welche zum Download bereit steht.

Die Geräte müssen zwingend im Aktionszeitraum (01.10.2023-30.11.2023) gekauft werden.

Veranstaltungshinweis: "Energiesparen im Alltag" am 23.10.2023. Hier geht's zur Anmeldung.

Förderprogramm Photovoltaik

Auf dem Weg zur Klimaneutralität zählt der Ausbau der Erneuerbaren Energien als wichtiger Wegbereiter. Eine flächenmäßige Nutzung von Solarenergie auf Dächern ist eine wesentliche Säule dezentraler und erneuerbarer Energieversorgung.

Aufgrund der hohen Nachfrage ist eine Förderung von PV-Anlagen nicht mehr möglich.

Lediglich die Installation eines Speichers wird weiterhin mit 500 Euro bezuschusst. 

Weitere Förderprogramme der Stadt Soest

Darüber hinaus fördert die Stadt Soest Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung, wie beispielsweise Regenwasserspeicher (Zisternen) oder Dach- und Fassadenbegrünungen. Weitere Informationen und Richtlinie finden auf der Webseite der Stadt Soest.

Fördermöglichkeiten des Bundes

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden Maßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle oder der Austausch fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert.  Hierbei wird bei bestehenden Wohngebäuden folgendes unterschieden: 

  1. Die Förderung von Einzelmaßnahmen: Hier können Zuschüsse für einzelne am Gebäude geplante Maßnahmen beantragt werden (z.B. Austausch der Heizung). Dieser Zuschuss wird bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt. 
  2. Die Förderung von systematischen Maßnahmen: Hier werden zinsvergünstigte Kredite und Tilgungszuschüsse vergeben, wenn das Wohngebäude so umfänglich saniert wird, dass ein Effizienzhausniveau erreicht wird. Dieser Kredit und der Tilgungszuschuss werden bei der KfW beantragt.
(Hinweis: Förderungen müssen immer vor der Umsetzung/Auftragsvergabe beantragt und bewilligt werden. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist für die Beantragung von Förderungen verpflichtend. Lediglich der Heizungstausch kann direkt beantragt werden.)
Kleines Haus steht auf einem Münzstapel